BVfK-Sondertreffen 15. Juni 2017 Berlin

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder, 

die Hyundai-Themen Garantie und Markenrecht beschäftigen den freien Handel in besonderem Maße. Es gibt viele Fragen und nicht auf alle eine spontane und zufriedenstellende Antwort. Der BVfK stimmt mit denjenigen überein, die eine weit über den koreanischen Hersteller hinausgehende dramatische Benachteiligung des freien Handels befürchten.

"Wenn das Schule macht, können wir uns warm anziehen!" wird es sicherlich auch auf den Gängen des diesjährigen EAIVT-Kongresses vom 15. - 17. Juni in Berlin verlauten.

Wie gewohnt werden der BVfK und auch einige BVfK-Mitglieder an der Veranstaltung des Partnerverbandes teilnehmen. Wie in den vergangenen Jahren möchten wir am Donnerstag vor Beginn der EAIVT-Veranstaltungen zu einem kurzen Treffen der BVfK-Mitglieder einladen und über die aktuelle Entwicklung der Hyundai-Problematik berichten.

Das BVfK-Treffen wird am Donnerstag, den 15. Juni um 18:30 Uhr am oder in der Nähe des Veranstaltungsortes am Potzdamer Platz in Berlin stattfinden.

Um uns die Planung zu erleichtern, bitten wir um Anmeldung bis kommenden Mittwoch um 15:00 Uhr an die Adresse: vorstand@bvfk.de

Ich freue mich auf unsere Gespräche!

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

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Update Hyundai-Garantieproblematik: 

"Eigentlich kann es die Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausnehmen will, überhaupt nicht geben!"

Hyundai hat  die Neuwagengarantiebedingungen zum 1. März 2017 dahingehend geändert, dass Kunden freier Kfz-Händler nicht mehr in den Genuss der 5-Jahresgarantie kommen sollen.

Hyundai darf grundsätzlich so verfahren, stellte Prof. Dr. Artz beim jüngsten Autorechtstag fest, wobei Neuwagen, die über freie Vermittler verkauft werden, nicht unter die Restriktion fallen, also über die normale Garantie verfügen sollten.

Jedoch muss man beim freien Neuwagenhandel zwischen Vermittlung und Verkauf unterscheiden, wobei auch der Verkauf unterschiedlich erfolgen kann:

1. Der freie Händler beschafft im Auftrag eines konkreten Endkunden ein Neufahrzeug, kauft und verkauft es im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die EU lässt diese erweiterte Form der Vermittlung ausdrücklich zu. Wir nennen dies "verkaufende Vermittlung".

2. Der freie Händler kauft und verkauft wie ein Vertragshändler ohne festen Endkunden. Diese Geschäftsform kann es bei einem geschlossenen, selektiven Vertriebssystem, wie es die meisten Hersteller praktizieren, eigentlich nicht geben. Wichtig: Wenn der Hersteller die Vorzüge des selektiven und geschlossenen Systems entscheidet, muss er auch dafür sorgen, dass es tatsächlich geschlossen ist.

Im Grunde genommen dürfte es die Fahrzeuge, die von der Garantie ausgenommen werden sollen, nicht oder nur in Ausnahmefällen auf dem Markt geben.

Das Hyundai-Vertriebssystem war in den vergangenen Jahren jedoch wohl alles andere als „geschlossen“. Kenner der Szene schätzen den Umfang der Parallelgeschäfte auf circa 50 Prozent!

Ein Großteil davon gelangte über die Hyundai-Osteuropa-Tochter in Kiew auf den EU-Markt, was im Konzern angeblich niemand bemerkt hatte. Auf diesem behaupteten Unwissen aufbauend konnte HME (Hyundai Motor Europe) 2016 den vielfach kritisierten brutalen Angriff unter Verweis auf das noch nicht erschöpfte Markenrecht gegen den freien Handel im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR) starten.

Unabhängig davon, ob rechtlich fragwürdig oder möglicherweise auch bald vor Gericht enttarnt: Die Aktion war erfolgreich, denn die -nennen wir sie „Kiew-Ware“ ist nicht mehr oder nicht mehr ohne Zustimmung von Hyundai auf dem Markt. (Es sei an der Stelle um Nachsicht gebeten: Aus Gründen der anschaulichen Darstellung wird hier auf einige Details verzichtet. So auch auf die sonst regelmäßige Feststellung, dass der BVfK nach wie vor der Auffassung ist, dass die Markenrechtsansprüche von Hyundai für die „Kiew-Ware“ längst erloschen waren.)

Wenn nun zumindest theoretisch kein Parallelmarkt mehr existieren kann, der über die zulässige Vermittlung hinausgeht, fragt man sich, was Hyundai mit der Maßnahme tatsächlich beabsichtigt? Zur Erinnerung: Bei der zulässigen Vermittlung kann Hyundai die Garantie nicht verweigern, was HME auch gegenüber dem BVfK bestätigt hat.

Daher dürfte man wohl bald das Augenmerk auf den Sonderfall der politisch gewollten und rechtlich zulässigen "verkaufenden Vermittlung" richten, denn hier blieb der HME-Legal-Chef ungewohnt wortkarg.

Diese Alternativform hat die klassische Vermittlung inzwischen fast völlig verdrängt. Die Kunden wollen Ihren rechtlichen Ansprechpartner / verkaufenden Vertragshändler nicht irgendwo im fernen Europa suchen, sondern tatsächlich bei demjenigen kaufen, der ihnen in Deutschland gegenüber sitzt.

Am Ende wird es also wahrscheinlich um diese "verkaufende Vermittlung" gehen und möglicherweise die Frage politisch und rechtlich zu diskutieren sein, wie es um den so genannten Endkundennachweis bestellt ist? Dieser spielt bekanntermaßen eine zentrale Rolle und wird vermutlich in seiner Ausgestaltung bald für Diskussion sorgen.

Zusammengefasst brachte es ein Teilnehmer des 10. Deutschen Autorechtstages auf den Punkt:

Eigentlich kann es die Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausnehmen will, überhaupt nicht geben!

Anders hingegen die Wirklichkeit. Der Vertragshandel triumphiert: „keine Hersteller-Garantie mehr für Hyundai-Neuwagen von freien Händlern!“ Das berichten irritierte Verbraucher, die nun teilweise verärgert zu anderen Herstellern wechseln.

Das Thema ist nicht nur komplex und anspruchsvoll, sondern auch politisch hochbrisant. Der BVfK ist mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand bemüht,  für die vom freien Kfz-Handel dringend benötigte Klärung zu sorgen.

Hierzu wurde nicht nur der bereits erwähnte Prof. Dr. Artz bemüht, der BVfK beschäftigt inzwischen externe Kartellrechtspezialisten, steht im Dialog mit dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission, kooperiert besonders bei diesen Themen mit anderen Verbänden und Organisationen und führt nicht zuletzt auch einen intensiven Dialog mit Hyundai selbst. Für die kommende Woche ist u.a. ein erneutes Telefonat mit HME geplant.

Was ist zu tun, wie lautet die Verhaltensempfehlung des BVfK für den Freien Kfz Handel?

Die Antwort lautet: Achten Sie auf eine sorgfältige Dokumentation rund um den Endkundennachweis. 

Leider müssen wir jedoch die Frage, ob man dann auf der sicheren Seite ist, deutlich verneinen!

Die Tücke des Problems: Es liegt in mittlerer oder ferner Zukunft, oder entsteht vielleicht sogar nie, denn erst im Garantiefall wissen Sie und Ihr Kunde, was nun gilt. Die Alternative, sich im Vorfeld bei Hyundai eine Bestätigung zu erholen, funktioniert derzeit (noch?) nicht.

Soweit der Stand der Dinge. Ihr BVfK ist wie gesagt nicht untätig und hofft, dass sich die Situation bald klärt und verlässliche Rahmenbedingungen wieder hergestellt sind. 

Rückfragen gerne an vorstand@bvfk.de

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